AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Vertragspartner und Vertragsabschluss

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Lathan Tourismus UG, Freyburger Straße 7, 06632 Balgstädt vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Lathan und den Mieter(n)/Leistungsempfänger(n) und gelten für Beherbergungsverträge, für Vereinbarungen über Bewirtung (Catering), Festlichkeiten sowie die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände z. B. Kanus, Kajaks, Schlauchboote, die dazugehörige Ausrüstung und Infomaterial, Fahrräder, Geschirr, Besteck, Gläser und Zubehör.

Entsprechend Ihrer Anfrage wird ein unverbindliches Angebot bzgl. Preis und Leistungsumfang erstellt.

Der Beherbergungs- oder Mietvertrag wird schriftlich durch Buchung per Post oder E-Mail beantragt und kommt erst nach Bestätigung durch die Lathan Tourismus UG an den Mieter/Leistungsempfänger zustande. Kurzfristige telefonische Buchungen kommen nur durch Bestätigung der Lathan Tourismus UG zustande.

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Lathan Tourismus UG unterliegen ausschließlich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Lathan Tourismus UG. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Sollte eine Änderung/Ergänzung zwischen Vertragsschluss und Lieferung erfolgen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die bei Vertragsschluss Gültigkeit hatte.

 

 

2) Preise- und Zahlungsbedingungen

 

Alle Informationen zum Angebot, sei es in Katalogen, Internet oder Werbeschreiben sind nur informativ, gleiches gilt für telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen.

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19%, bei Beherbergungsleistungen fallen seit dem 01.01.2010 7 % an.

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung ist der Vertrag zwischen der Lathan Tourismus UG und des Mieter/Leistungsempfängers/Vertragspartners rechtswirksam.

Eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Rechnungsbetrages entsprechend des Angebots/Buchungsbestätigung ist vom Mieter/Leistungsempfängers binnen 1 Woche ab Buchungsbestätigung und die Restsumme bis 1 Woche vor Reiseantritt per Überweisung zu entrichten.

 

 

3) Rücktritt, Umbuchung oder Änderung der Personenzahl oder Gruppenzusammensetzung

 

Der Mieter/Leistungsempfänger kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt, die Umbuchung bzw. eine Änderung der Personenzahl kann nur schriftlich unter Angabe des Angebots/ der Buchungsbestätigung erklärt werden.

Bei Gruppen haftet der Buchende für die gesamte Reisegruppe.

Tritt der Mieter/Leistungsempfängers vom abgeschlossenen Vertrag zurück, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten.

Der Ersatzanspruch sämtlicher bei der Lathan Tourismus UG gebuchten Leistungen bei Stornierung durch den Mieter/Leistungsempfänger richtet sich nach dem Angebot/der Buchungsbestätigung und wird nach den folgenden Stufen vom Hundertsatz des Angebots/der Buchungsbestätigung, entsprechend dem Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung, festgelegt:

 

- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 %

- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %

- ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60 %

- ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 75 %

- ab 2. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85 %

- bei Rücktritt am Tag der Anreise oder Nichtantritt der Reise: 100 %.

 

Bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen, auch bei Buffet und sonstigen Cateringveranstaltungen steht dem Lieferanten eine Toleranzzeit von 45 Minuten auf die vereinbarte Zeit zu, ohne dass der Kunde vor Ablauf dieser Zeit Rechte zu einem Rücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung geltend machen kann. Bei Lieferung nach Ablauf der Toleranzzeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten bzw. die Annahme verweigern, wenn er darlegt, dass die Leistung durch die Verspätung für ihn insgesamt unbrauchbar geworden ist. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Eine Zahlungsminderung ist bei

Annahme der verspäteten Leistung ausgeschlossen.

Speisen und Getränke, die nach Angaben des Mieters/Leistungsempfängers für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Sollte eine Abbestellung ganz oder teilweise 4 Tage vor dem vereinbarten Termin zur Leistungserbringung erfolgen, reduzieren sich die Bereitstellungskosten auf 70% des vereinbarten Preises.

Der Vertrag kann aus wichtigem Grund durch die Lathan Tourismus UG gekündigt werden, wenn die Durchführung der Tour nachhaltig gestört wird oder ein vertragswidriges Verhalten die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Ein Anspruch auf Erstattung des Preises besteht in einem solchen Falle nicht. Sollte eine Vermietung, Beherbergung oder eine Bewirtung (Catering) in Folge unvorhergesehener Ereignisse oder außergewöhnlicher Umstände (z. B.: erhebliche Witterungseinflüsse, Havarie, Wassereinbruch, Feuer, etc.) nicht möglich sein, behält sich die Lathan Tourismus UG vor, vom Vertrag ersatzlos zurück zu treten.

Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Lathan Tourismus UG. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der Lathan Tourismus UG, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Die Lathan Tourismus UG hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.

 

 

4) Reise und Mietdauer

 

Die Reise- oder Mietdauer wird zwischen der Lathan Tourismus UG und dem Mieter/Leistungsempfänger ausdrücklich schriftlich mit der Buchungsbestätigung vereinbart. Als Miet- bzw. Reisedauer gilt der in der Buchungsbestätigung festgelegte Zeitraum. Die Tagesmietdauer für Kanus, Kajaks, Schlauchboote und dazugehörige Ausrüstungsgegenstände ist von 8 - 18 Uhr. Eine Verlängerung des Zeitraumes (ggfls. gegen Aufpreis) ist der Lathan Tourismus UG bei Übergabe der Mietgegenstände mitzuteilen und von der Lathan Tourismus UG zu genehmigen.

Die Zimmer im Schloß sind bis 10 Uhr des Abreisetages zu räumen.

 

 

5) Pflichten des Veranstalters, Pflichten des Mieter/Leistungsempfängers

 

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Leistungen des vertraglich vereinbarten Umfangs gemäß des Angebots/der Buchungsbestätigung zu erbringen. Die Mietgegenstände sind in einem ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand vom Veranstalter zu übergeben. Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt im selben Zustand.

Sollte in Folge höherer Gewalt (z. B. Gewitter oder starke Stürme) eine gefahrlose Durchführung der Tour durch den Mieter/Leistungsempfänger nicht möglich sein, kann sowohl die Lathan Tourismus UG, als auch der Mieter/Leistungsempfängers den Mietvertrag kündigen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

Der Mieter/Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Lathan Tourismus UG unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis zu setzen, die evtl. Unfälle oder Vorfälle oder eine Veränderung des Zustandes der Mietgegenstände betreffen, oder den Verlust oder Schaden an den Mietgegenständen(Kanus, Kajaks, Schlauchboote und Fahrräder, Geschirr, Besteck, Gläser) sowie die zur Verfügung gestellte Ausrüstung und Infomaterial betreffen.

Es besteht vor und während der Touren Alkoholverbot sowie das Verbot des Genusses berauschender Mittel gemäß des Straßenverkehrsrechts. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich jede Gefährdung oder Beeinträchtigung von anderen Mietern bzw. Dritten zu unterlassen.

Der Mieter/Leistungsempfänger bestätigt, dass die Teilnehmer eine entsprechende gesundheitliche Verfassung besitzen, um an der gebuchten Tour oder Veranstaltung teilzunehmen.

Jedem Mieter/Leistungsempfänger - auch bei Schwimmfähigkeit - wird empfohlen eine Schwimmweste zu tragen, bei Kindern unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 Pflicht.

Der Mieter/Leistungsempfänger hat im Bereich der Kajak-, Schlauchboot- und Kanutouren sämtliche Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Das Betreten- bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich streng verboten.

Der Mieter/Leistungsempfänger haftet für die von ihm verursachten Schäden oder den Verlust an Kanus oder sonstigen Mietgenstände bzw. von durch den Mieter/Leistungsempfänger verursachten Schäden an Einrichtungsgegenständen in den Beherbergungsstätten sowie sonstigen angemieteten Veranstaltungsorten der Lathan Tourismus UG.

Der Mieter/Leistungsempfänger haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungs- bzw. Einrichtungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der oben genannten Pflichten oder gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen ergeben.

Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).

Der Mieter/Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten.

 

 

6) Haftung

 

Bei Schäden oder Verlust haftet der Mieter/Leistungsempfänger zusammen mit dem Schädiger als Gesamtschuldner.

Vom Mieter/Leistungsempfänger ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte sind.

Schadensersatzansprüche des Mieter/Leistungsempfänger gegen die Lathan Tourismus UG aus dem Angebot/der Buchungsbestätigung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfe des Veranstalters, der Lathan Tourismus UG.

Die Herausgabe von Resten angerichteter Speisen und Getränken, welche zum sofortigen Verzehr vor Ort gedacht waren (z.B. Buffets oder Menüs), erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieter/Leistungsempfängers. Der Mieter/Leistungsempfängers stellt die Lathan Tourismus UG mit Übernahme der Speisen- und Getränkereste von jeglicher Gewährleistung und Haftung frei.

7) Datenschutz

Die von der Lathan Tourismus UG erhobenen personenbezogenen Daten werden nach bundesweit geltenden Gesetzen gespeichert und geschützt. Die Nutzung der Daten erfolgt lediglich zur Erfüllung des Vertragszweckes. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisfrist werden die Daten vernichtet.

 

8) Schlussbestimmungen

 

Der Gerichtsstand ist Naumburg. Es findest ausschließlich deutsches Recht Anwendung.